Bremerhavener Armbrustschütze muss für 8 Jahre in Haft

21-Jähriger nach Armbrust-Schüssen in Bremerhaven verurteilt

Bild: Radio Bremen
  • Gericht fällt Urteil im Armbrustschützen-Prozess.
  • Angeklagter muss für acht Jahre in Haft.
  • Er hatte eine Sekretärin an einer Bremerhavener Schule lebensgefährlich verletzt.

Im Prozess um die Armbrust-Attacke am Bremerhavener Lloyd-Gymnasium ist das Urteil gefallen: Der 21-jährige Täter muss wegen versuchten Mordes für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Bremen ordnete zudem seine zunächst unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Im Mai vergangenen Jahres hatte der ehemalige Schüler mit einer Armbrust auf eine Sekretärin des Bremerhavener Lloyd-Gymnasiums geschossen. Die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Bis heute ist sie laut eigener Aussage nicht in der Lage, wieder zu arbeiten.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte elf Jahre und acht Monate Haft sowie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Verteidigung hingegen sprach in ihrem Plädoyer von gefährlicher Körperverletzung statt von Mord und von einer maximalen Haftstrafe von vier Jahren.

Gericht sieht heimtückische Tat

Der 21-Jährige ist laut Vorsitzender Richterin am 19. Mai vergangenen Jahres morgens in Kampfkleidung und mit schweren Waffen in seine alte Schule gegangen. Dort suchte er eine frühere Lehrerin, von der er sich ungerecht behandelt gefühlt hatte. Die fand er jedoch nicht. Stattdessen traf er zufällig auf die Sekretärin. Schon wenige Sekunden später, so die Richterin, habe der 21-Jährige ihr aus kurzer Entfernung einen Pfeil in den Oberkörper geschossen.

Ob er dabei auf ihren Kopf gezielt hat, bleibt aus Sicht des Gerichts unklar. Das ändere aber nichts am vorsätzlichen Vorgehen. Die Tat sei heimtückisch, die Sekretärin hatte laut Vorsitzender Richterin keine Chance auf Gegenwehr, weil die Armbrust eine so schwere Waffe sei.

Richterin: Angeklagter wählte Schreckensszenario

Die Vorsitzende Richterin führte aus, dass der 21-Jährige einen starken Suizidwunsch gehabt habe. Er habe sich drei Jahre extrem zurückgezogen, nur noch geschlafen, gegessen, sich in Internetforen aufgehalten und mit Computerspielen beschäftigt. Für seine Tat habe er ganz bewusst ein Szenario größtmöglichen Schreckens gewählt und die Folgen der Tat für die Betroffenen ausgeblendet. Die Opfer hätten Todesängste ausgestanden.

Das ist ja das Besondere an dieser Tat, dass es so viele Menschen so massiv trifft.

Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen

Der 21-Jährige hatte die Tat vor Gericht gestanden, eine Mordabsicht jedoch bestritten. Er selbst hatte ausgesagt, sein Ziel sei es gewesen, von der Polizei erschossen zu werden, da er psychische Probleme habe. Er war bereits nach der Tat in einer Psychiatrie untergebracht worden.

Von zweiter Tat freigesprochen

Angeklagt war der Bremerhavener wegen zweifachen versuchten Mordes. Nach dem Angriff auf die Sekretärin hatte der 21-Jährige in der Innenstadt auf einen Mann geschossen, der aber unverletzt blieb, weil ihn die Geschosse knapp verfehlten. Für diese zweite Tat wurde der Angeklagte freigesprochen, unter anderem, weil er sich der Polizei ergeben hatte und nicht klar war, ob er gezielt auf den Mann geschossen hatte.

Deshalb wurde das Strafmaß für den Armbrustschützen herabgesetzt

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 27. Februar 2023, 12 Uhr