Richter weisen Klage ab: Bremer Moscheeverein bleibt verboten
- Schiitisches Al-Mustafa-Gemeinschaft in Woltmershausen bleibt verboten.
- Bremer Oberverwaltungsgericht wies Klage gegen Schließung ab.
- Innenbehörde hatte Verbot im März dieses Jahres verhängt .
Die schiitische Al-Mustafa-Gemeinschaft mit Sitz in Bremen-Woltmershausen bleibt verboten. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine entsprechende Klage der Vereinsvorstände zurück.
Die Bremer Innenbehörde hatte das Verbot gegen den Moscheeverein im März dieses Jahres verhängt. Begründung: Die Al-Mustafa-Gemeinschaft unterstütze die in Deutschland verbotene Terrororganisation Hisbollah. So seien unter anderem der Hisbollah nahestehende Prediger im Gemeindezentrum aufgetreten, antisemitische Schriften ausgelegt worden oder Spendensammlungen für Hisbollah-nahe Organisationen durchgeführt worden.
Gericht lässt keine Revision zu
Die Vereinsvorstände hatten vor Gericht versucht, diese Vorwürfe zu entkräften und die Al-Mustafa-Gemeinschaft als unpolitische Moscheegemeinde darzustellen. Das OVG folgte allerdings der Beweisführung der Innenbehörde und wies die Klage gegen das Vereinsverbot ab. Eine Begründung will das Gericht in den kommenden Tagen schriftlich nachreichen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Al-Mustafa-Gemeinschaft war bis zu ihrem Verbot die größte schiitische Moscheegemeinde in Nordwestdeutschland. Bis zu 1.000 Menschen schiitischen Glaubens feierten dort religiöse Feste. Aus Ermittlerkreisen heißt es, der Großteil der Gemeindemitglieder sei politisch unbescholten.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 18. März 2022, 19:30 Uhr