Bremer Kunsthalle darf Gemälde von George Grosz behalten
Erben von Grosz forderten zwei Bilder zurück, weil sie dem Künstler in der NS-Zeit entzogen worden sein sollen. Ein Gutachten kommt nun zu einer anderen Bewertung.
Die Stadt Bremen darf zwei Gemälde des Malers, Grafikers und Karikaturisten George Grosz behalten. Seine Nachfahren hatten diese mit dem Argument zurückgefordert, dass es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut aus dem Eigentum von Grosz handele. Um darüber zu entscheiden, wurde die 'Beratene Kommission' vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste hinzugezogen. Nach einem Anhörungstermin Anfang September, verkündete diese am Mittwoch nun das Ergebnis ihres Gutachtens.
Kommission: Bilder wurden nicht "verfolgungsbedingt entzogen"
Die Kommission hat ihren Entschluss einstimmig gefasst. Sie geht demnach bei dem Gemälde "Pompe Funèbre" davon aus, dass Grosz sein Eigentum an dem Werk infolge hoher Schulden an seinen ehemaligen Galeristen Alfred Flechtheim oder dessen Firma verloren hat. Dies ergebe sich aus einem Schreiben Flechtheims an Grosz vom 15. April 1934.
Schon vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 hatte der Künstler hohe Schulden bei dem jüdischen Galeristen, wie es in der Mitteilung hieß. Auch das "Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel" sieht die Kommission nicht als "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut". Es fehlten Beweise dafür, dass es im Verfolgungszeitraum Grosz gehörte.
In Bremen wurde die Entscheidung zufrieden aufgenommen. Die Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz erklärte, man freue sich, dass die Kommission der vorgetragenen Argumentation gefolgt sei.
Mit ihrer heutigen Empfehlung hat die Kommission diese Restitutionsfrage für alle Beteiligten nun auch abschließend geklärt, worüber wir sehr froh sind.
Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen um 6, 30. Oktober 2024, 18 Uhr