Bremen genehmigt Affen-Versuche der Uni für weiteres Jahr
Das Gesundheitsressort hat die Tests an Makaken bis Ende November 2023 bestätigt. Ein weiterer Antrag könnte danach am neuen Tierschutzgesetz scheitern.
Der Bremer Neurobiologe Andreas Kreiter darf an der Uni Bremen ein weiteres Jahr lang Gehirntests an Makaken durchführen. "Die zweite Verlängerungsoption um ein Jahr haben wir jetzt bestätigt", sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des zuständigen Gesundheitsressorts.
Zur erneuten Genehmigung war das Gesundheitsressort auch wegen eines Gerichtsurteils verpflichtet. Denn als die Behörde die Genehmigung zur ersten Verlängerung nicht gegeben hatte, waren Kreiter und die Uni dagegen per Eilantrag vorgegangen – und bekamen vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht.
Kreiter arbeitet derzeit noch mit einer im Jahr 2018 erteilten, dreijährigen Genehmigung für seine Tierversuche, die er danach auf Antrag zweimal um ein Jahr verlängern darf. Das bedeutet, im kommenden November müsste er einen komplett neuen Antrag stellen, um seine Versuche fortzuführen. Dann würde allerdings das zwischenzeitlich novellierte Tierschutzrecht gelten. Dieses sieht seit 2021 mehr Prüfungsrechte für die Prüfungsbehörde, also das Gesundheitsressort, vor.
Neues Tierschutzrecht erschwert Versuchsanträge
"Bislang mussten wir nur prüfen, ob die wissenschaftliche Begründung für die Versuche plausibel ist", sagt Ressortsprecher Fuhrmann. Künftig sei hingegen auch eine inhaltliche Prüfung möglich. "Jetzt hat die Genehmigungsbehörde eigenständige Prüfrechte zum Beispiel im Hinblick auf Unerlässlichkeit, ethische Vertretbarkeit oder Alternativmethoden zu den Versuchen", sagt Fuhrmann.
In der Bremischen Bürgerschaft gelten die Versuche an Makaken seit vielen Jahren als umstritten. Das Parlament hatte sich entsprechend früh gegen die Experimente positioniert. Gerichte entschieden allerdings mehrfach, dass sie genehmigt werden müssen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 29. November 2022, 21 Uhr