Fragen & Antworten

Wenn Bremer Firmen Kurzarbeit anmelden – was heißt das eigentlich?

Wegen Lieferengpässen bei Halbleitern oder auch infolge der hohen Energiepreise schicken Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder vermehrt in Kurzarbeit. Die wichtigsten Infos dazu.

1 Was ist Kurzarbeit?  

Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, um schlechte Zeiten zu überbrücken, zum Beispiel wenn es weniger Aufträge gibt, Probleme beim Nachschub wie bei Mercedes – oder wie teilweise in der Corona-Krise der Betrieb nicht fortgeführt werden durfte. Auch in der aktuellen Energiekrise setzen Firmen wie das Stahlwerk auf die Möglichkeit der Kurzarbeit.Kurzarbeit bedeutet, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Arbeitszeit reduziert wird. Das können nur ein paar Stunden sein, das kann aber auch ein kompletter Stopp sein. Manchmal ist auch nicht der ganze Betrieb betroffen, sondern nur einzelne Bereiche. Bis Ende des Jahres 2022 gelten gelockerte Voraussetzungen, um Kurzarbeit zu beantragen. Statt 30 Prozent der Belegschaft reicht es derzeit, wenn nur zehn Prozent weniger oder gar nichts zu tun haben.  

2 Was heißt Kurzarbeitergeld?  

Die Agentur für Arbeit bewilligt Kurzarbeitergeld, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Dauer der Kurzarbeit nicht entlassen, sondern weiter beschäftigt und zumindest zu einem Teil auch weiter bezahlt werden. Aufgrund der reduzierten Arbeitszeit bekommen die Beschäftigten vom Arbeitgeber weniger Geld. Diese Differenz zum eigentlichen Verdienst wird durch das Kurzarbeitergeld reduziert.

3 Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?  

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Für Arbeitnehmer, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, sind es 67 Prozent.

Ein Beispiel der Arbeitnehmerkammer: Normalerweise erhält der oder die Beschäftigte 3.000 Euro brutto, hat Steuerklasse I und auf der Steuerkarte ist ein Kind eingetragen. Nun meldet der Arbeitgeber 50 Prozent Kurzarbeit an und zahlt nur noch 1.500 Euro brutto. Netto bleiben 1.134,59 Euro statt wie sonst 1.970,19 Euro. Das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit beläuft sich dann auf 67 Prozent der Nettodifferenz (835,60 Euro), also 559,85 Euro. Der Nettoverdienst inklusive Kurzarbeitergeld liegt damit bei 1.694,44 Euro. In diesem Beispiel muss der oder die Beschäftigte mit 275,75 Euro weniger auskommen als sonst. Um diese Einbußen abzumildern, zahlen einige Unternehmen einen Zuschuss.

4 Für welche Arbeitnehmer ist das gedacht?

Kurzarbeit können die meisten Unternehmen üblicherweise maximal ein Jahr für ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen. Das gilt auch für kulturelle oder soziale Einrichtungen. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle, so lange es mindestens einen abhängig beschäftigen Arbeitnehmer gibt. Auch Leiharbeiter haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Von Kurzarbeit ausgenommen sind in der Regel Unternehmen des Öffentlichen Dienstes. Auch Mini-Jobber haben keinen Anspruch, weil sie von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind. Aus dem Grund bekommen auch die meisten Studentinnen und Studenten kein Kurzarbeitergeld. Auch Auszubildende erhalten normalerweise kein Kurzarbeitergeld. Auch wenn es im Betrieb weniger zu tun gibt, soll normalerweise die Ausbildung fortgesetzt werden.

5 Wie komme ich da ran?

Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Unternehmens gezahlt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten informiert. Oft wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Sollte das nicht der Fall sein, muss jeder von Kurzarbeit Betroffene zustimmen. Erst dann kann der Antrag – die Formulare finden sich online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit – eingereicht werden. Die Agentur prüft den Antrag und überweist den Betrieben das gezahlte Kurzarbeitergeld nachträglich zurück. Eine Sprecherin von der Bundesagentur für Arbeit der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen weist darauf hin, dass eine individuelle Beratung wichtig ist.

6 Muss ich Steuern auf das Kurzarbeitergeld zahlen?

Jein. Zunächst mal gibt es das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Das Aber kommt am Ende des Jahres. Dann wird das Kurzarbeitergeld zum Einkommen hinzugerechnet. Je mehr Kurzarbeitergeld jemand bekommen hat, desto mehr Steuern müssen nachgezahlt werden. Das können einige Hundert Euro sein oder sogar mehr. Es empfiehlt sich daher möglichst einen Teil des Monatseinkommens beiseitezulegen.

Autor/Autorin

  • Autor/in
    Sven Weingärtner

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 4. Oktober 2022, 12 Uhr

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