Interview

Bund lässt Sterbehilfe ungeregelt: Bremer Abgeordnete zu den Folgen

Porträt Kirsten Kappert-Gonther
Enttäuscht darüber, dass der Bundestag beide Gesetzesentwürfe zur organisierten Hilfe der Selbsttötung abgelehnt hat: Kirsten Kappert-Gonther. Bild: Imago | Metodi Popow

Im Bundestag fielen am Donnerstag beide Entwürfe für ein neues Sterbehilfe-Gesetz durch. Die Bremer Grüne-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther erklärt, welche Folgen das hat.

Lange hat der Deutsche Bundestag um ein neues Sterbehilfe-Gesetz gerungen – letztlich aber ohne Ergebnis. Bei einer Abstimmung am Donnerstag über zwei konkurrierende Entwürfe, die die organisierte Hilfe bei der Selbsttötung gesetzlich regeln wollten, ließen die Abgeordneten beide Entwürfe durchfallen. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist.

Die Bremer Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) hatte an einem der beiden gescheiterten Entwürfe maßgeblich mitgearbeitet. Sie erklärt, was aus ihrer Sicht im Bundestag geschehen ist, und wie es nun weitergehen sollte.

Eine Tropfzufuhr wird geöffnet, um eine Flüssigkeit aus einer Spritze hinzuzufügen.
Sterbehilfe wird in Deutschland zwar praktiziert. Der rechtliche Rahmen lässt jedoch viele Fragen offen. Bild: dpa | Sami Belloumi

Frau Kappert-Gonther, seit drei Jahren, seit das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hat, gibt es in Deutschland keine klare gesetzliche Regelung für organisierte Hilfe bei der Selbsttötung. Trotzdem sind im Bundestag jetzt zwei Gesetzesentwürfe durchgefallen. Worauf führen Sie das Scheitern der Entwürfe zurück?

Ich bedauere sehr, dass der Bundestag nun keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Denn es ist so, wie Sie sagen: Suizid-Assistenz findet in Deutschland aktuell ohne ein Schutzkonzept statt, das die Selbstbestimmung und die Autonomie absichert. Ein Grund dafür, dass die beiden Entwürfe die erforderliche Mehrheit heute nicht erhalten haben, ist, dass Abgeordnete mit "nein" gestimmt haben, weil sie sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schwertun. Aber dieses Urteil liegt nun einmal vor. Wir müssen jetzt eine Regelung finden.

Welchen Grund gibt es noch dafür, dass sich die Abgeordneten auf keinen Entwurf einigen konnten? Sie hatten doch genügend Zeit, um sich mit der Problematik auseinander zu setzen und die Entwürfe kritisch zu lesen. Und dass eine neue Regelung notwendig ist, ist doch wohl weitgehend unstrittig.

Das finde ich auch. Unser Gesetzentwurf lag seit einem Jahr vor. Aber es ist ein schwieriges Thema. Es gab eine Reihe von Abgeordneten, die erst begonnen haben, sich näher mit dem Thema auseinander zu setzen, als es auf der Tagesordnung auftauchte. Gleichzeitig äußerten Verbände den Wunsch nach längeren Beratungszeiten. Ich fand das nicht schlüssig. Denn, wie gesagt: Die Gesetzentwürfe lagen seit einem Jahr vor. Wir hatten uns auch schon in einer ersten Lesung und mit einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss mit dem Thema beschäftigt.

Was hat das Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe für Konsequenzen?

Suizid-Assistenz wird nun weiter ohne Schutzkonzept in Deutschland stattfinden, also ohne einen Regelrahmen, der die Selbstbestimmtheit der und des Einzelnen sichert. Suizidale Gefühle entstehen aber immer im Kontext der Lebenssituation, auch im Zusammenhang mit Druck-Situationen wie Einsamkeit, Armut oder einer seelischen Erkrankung, vielleicht einer schlechten Pflegesituation oder aus der Angst heraus, anderen Menschen zur Last zu fallen.
Für diese Menschen fehlt nun weiterhin ein Schutzkonzept. Ich fürchte, dass einige, die sich in derartigen Druck-Situationen befinden, von Sterbehilfe-Vereinen einen assistierten Suizid angeboten bekommen – und einwilligen, obwohl man ihnen eventuell helfen und ihr Leben erhalten könnte.

An einem der beiden gescheiterten Entwürfe, jenem der Gruppe um Lars Castellucci, haben sie maßgeblich mitgestrickt. Was glauben Sie: Inwiefern müssten Sie den Entwurf überarbeiten, damit er doch noch die Zustimmung des Bundestags findet?

Das werden wir in der Gruppe ganz in Ruhe beraten – und dann entscheiden, wie es weitergeht.

Was glauben Sie: Wie lang wird es dauern, bis es in Deutschland wieder eine klare gesetzliche Regelung bei der Sterbehilfe gibt?

Es gibt einen Regelungsbedarf. Ob es gelingt, in dieser Legislaturperiode noch etwas vorzulegen, das müssen die weiteren Beratungen ergeben.

Trotz dieses für Sie sicherlich frustrierenden Abstimmungsergebnisses im Bundestag wirken Sie nicht niedergeschlagen. Ist aus Ihrer Sicht auch etwas Positives passiert?

Ja, etwas ganz Besonderes. Es hat zwar keiner der beiden Gesetzesentwürfe zur organisierten Hilfe bei der Selbsttötung eine Mehrheit bekommen. Aber unser Antrag zur Stärkung der Suizid-Prävention ist mit überragender Mehrheit angenommen worden. Bis Mitte kommenden Jahres muss die Bundesregierung ein Suizidpräventionsgesetz vorlegen. Ich sehe darin ein starkes Signal für mehr Hilfe für Menschen in suizidalen Krisen und für mehr Prävention. Darauf habe ich lange hingearbeitet.

Was konkret wird geschehen?

Es wird jetzt eine deutliche Stärkung von Hilfsangeboten für Menschen in suizidalen Krisen geben und deutlich mehr Prävention. Unter anderem wird ein 24-Stunden-Suizidpräventionsdienst etabliert.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. Juli 2023, 19.30 Uhr