Landesbehindertenbeauftragter rügt Bauressort wegen Hublift-Plänen
Ein Gebäude im Bremer Tabakquartier soll einen Hublift statt einer Rampe bekommen. Die Pläne verstießen gegen geltendes Recht, kritisiert Bremens Behindertenbeauftragter.
Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für ein öffentliches Gebäude hat Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein eine Rüge gegen die neue Bausenatorin Özlem Ünsal (SPD) ausgesprochen. Hintergrund dafür ist der geplante Zugang des Gebäudes im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen.
Der Komplex soll den Angaben zufolge künftig vom Finanzsenator insbesondere als Aus- und Fortbildungszentrum angemietet werden. Die Pläne sehen vor, dass Menschen, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, über einen Hublift in das Gebäude gelangen sollen.
Hublifte wiedersprechen Vorgaben für öffentliche Gebäude
"Ein Hublift ist mit den baurechtlichen Vorgaben in öffentlichen Gebäuden unvereinbar", kritisierte Frankenstein. Für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sei eine selbstbestimmte Nutzung dieser Anlagen kaum möglich.
"Die Vorgaben zur Barrierefreiheit nach der Landesbauordnung und dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz sehen vor, dass öffentliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen", erklärte Frankenstein. Das sei hier aber nicht der Fall.
Sie für ein öffentliches Gebäude überhaupt in Erwägung zu ziehen, offenbart eklatante Mängel im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb des Genehmigungsprozesses.
Arne Frankenstein
Frankenstein hatte Bauressort zuvor informiert
Frankenstein sagte, er habe bereits im Dezember 2022 darauf hingewiesen, dass eine solche Genehmigung rechtswidrig wäre. Die Baugenehmigung sei trotzdem am 1. März 2023 erteilt worden. Seine Bedenken seien mit dem Hinweis beantwortet worden, falls sich Nutzerinnen und Nutzer beschwerten, wolle die Behörde eine Änderung der Genehmigung prüfen.
Der Landesbehindertenbeauftragte sagte dazu: "Es ist nicht hinzunehmen, dass eine Benachteiligung behinderter Menschen erst vollzogen wird und wider besseren Wissens eine rechtswidrige Genehmigung erteilt wird, die dann zurückgenommen werden soll, wenn es Beschwerden gibt." Er erwarte, dass die Genehmigung geändert und eine Rampe gebaut werde, noch bevor die Verwaltung ihre Arbeit dort aufnehme. Die Bremer Landesregierung hat sich bislang nicht zur Kritik geäußert.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 10. Juli 2023, 16 Uhr