Bremerhavener muss nach Verbreitung von Unfall-Video Geldstrafe zahlen
Im Prozess um ein Gaffer-Video ist ein Bremerhavener zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden und verliert sein Handy. Er soll Aufnahmen einer schwerverletzten Frau verbreitet haben.
Das Amtsgericht Bremerhaven folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Der 21 Jahre alte Mann muss 50 Tagessätze á 30 Euro zahlen. Das Handy des Verurteilten hat das Gericht als Tatmittel eingezogen, auf eine Herausgabe verzichtete der Bremerhavener.
Das damals 71-jährige Unfallopfer war im Februar dieses Jahres in der Bremerhavener Innenstadt von einem Linienbus überfahren worden. Der Verurteilte hatte Aufnahmen von der schwerverletzten Frau zugeschickt bekommen und verbreitet. Dadurch habe er sich wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen strafbar gemacht, so das Gericht.
Strafe bleibt am unteren Ende des Möglichen
Vor dem Prozess war offen, ob der zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alte und bei seiner Mutter lebende Mann nach Jugendstrafstrafrecht verurteilt werden könnte. Das Gericht urteilte nun jedoch nach Erwachsenenstrafrecht. Laut der Sprecherin liegt die Strafe am unteren Ende des vorgesehenen Rahmens. Demnach wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich gewesen.
Der Sohn der Betroffenen, Tim R., äußerte sich am Rande des Prozesses gegenüber buten un binnen. Demnach habe seine Mutter bei dem Unfall ein Bein verloren, zwei Wochen im Koma gelegen und etliche Operationen über sich ergehen lassen müssen. Er selbst sei von Freunden abgehalten worden, sich das Video im Internet anzusehen.
Sohn: "Für jeden Angehörigen schrecklich"
Nach Überzeugung des Sohnes, sei sich der Verurteilte genau bewusst gewesen, was er mit der Verbreitung anrichte. Eine Entschuldigung nahm er dem Verurteilten nicht ab. "Ich kann nur sagen, für jeden Angehörigen ist das schrecklich", sagte Tim R. "Man sollte nicht gaffen sondern helfen", so sein Appell. Man dürfe nicht vergessen, seine Mutter sei fast 72 Jahre alt, habe die Situation trotz Aufs und Abs aber gut gemeistert.
Sie hat das jetzt sehr gut überwunden – seelisch natürlich noch nicht, weil sie noch aufwacht und ihr Bein gerne wieder hätte. Das kann man leider nicht rückgängig machen. Aber wir müssen es positiv sehen und hoffen, dass auch seelisch alles wieder in den grünen Bereich kommt.
Tim R., Sohn des Unfallopfers
Ob und wann es im Zusammenhang mit dem Fall weitere Prozesse gegen andere Tatverdächtige geben könnte, war laut der Gerichtssprecherin offen. Ihrer Auskunft nach kann gegen das Urteil noch Berufung oder Revision eingelegt werden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 10. Oktober 2024, 19:30 Uhr