Pro-Palästina-Demo: Bremer Gericht kassiert Parolen-Verbot
Eine wöchentlich geplante Pro-Palästina Kundgebung in Bremen darf anti-israelische Parolen wie "Kindermörder Israel" verwenden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Gericht gab einem Eilantrag gegen Auflagen des Ordnungsamtes statt. Die Behörde wollte diese Parolen untersagen. Die Aussage "Kindermörder Israel" sei nicht volksverhetzend, so die Begründung des Gerichts — vielmehr sei diese Aussage von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt. Denn darunter fielen auch rassistische, antisemitische oder verfassungsfeindliche Parolen, so die Auffassung des Gerichts. "Kindermörder Israel" könne zudem mehrfach gedeutet werden. So könne man es auch als eine überspitze Kritik am israelischen Militäreinsatz in Gaza verstehen.
Zudem erlaubt das Gericht nun auch auf Versammlungen die Darstellung Israels in den Farben der palästinensischen Flagge. Das Bremer Innenressort hat sofort Beschwerde gegen das Urteil eingereicht. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, rechnet die Behörde mit einer schnellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 29. April 2024, 18 Uhr