Darum kämpfen Frauen aus Achim für Mutterschutz nach Fehlgeburt

Diese Frauen kämpfen für ein Recht auf Mutterschutz nach Fehlgeburten

Bild: dpa | David Ebener

Für viele Frauen ist eine Fehlgeburt traumatisch. Doch einen Anspruch auf Mutterschutz gibt es erst nach der 24. Schwangerschaftswoche. Eine Initiative will das ändern.

In der Werbung kommt nach dem positiven Schwangerschaftstest der dicke Bauch, und dann halten die glücklichen Eltern ein Baby im Arm. In der Realität ist das oft anders: Je nach Studie endet jede zehnte bis dritte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen mit einer Fehlgeburt.

Als Stefanie Gebers Fruchtblase platzte, war sie erst in der 17. Schwangerschaftswoche. Ein Rettungswagen brachte sie schnell ins Krankenhaus, ihre Mutter und ihr Mann fuhren sofort hinterher. Doch die Ärzte konnten die Schwangerschaft nicht retten, ihr kleiner Sohn wurde tot geboren. Es war ein perfektes kleines Kind, sagt sie.

Er war wunderschön. Er war natürlich superklein, aber es war einfach alles an ihm dran. Und man sieht in dem Moment mit dem Herzen.

Stefanie Gebers

Natascha Fengels musste sogar zwei Fehlgeburten erleiden – in der 19. und danach in der 15. Schwangerschaftswoche. "Bei der ersten gab es von vorneherein Komplikationen. Ich lag drei Wochen im Krankenhaus, bis die Ärzte gesagt haben, dass mein Entzündungswert hoch geht und dass sie jetzt eine Einleitung machen müssen."

Eine Frau hält einen geschmückten Sarg eines Säuglings (Archivbild)

Podcast: Kein Kind wird kommen: Die Debatte um Mutterschutz nach Fehlgeburten

Bild: dpa | David Ebener

Plötzlich war kein Kind mehr im Bauch

Stefanie Gebers vom Sterneneltern-Verein Achim im Interview.
Stefanie Gebers setzt sich für Mutterschutz nach eine Fehlgeburt ein. Bild: Radio Bremen

Für beide war das ein furchtbares Erlebnis. Sie haben sich auf ihre Kinder gefreut, und plötzlich war da kein Baby mehr in ihrem Bauch. Dazu kamen die Schmerzen nach der Geburt. Trotzdem hätten sie am Tag nach der Fehlgeburt eigentlich wieder zur Arbeit gemusst, erzählen sie. Eben weil die Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche passiert ist. Stefanie Gebers aber war noch in Elternzeit. Ein Glück, sagt sie.

Somit musste ich nicht am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Aber ich weiß genau, das hätte ich auch nicht gekonnt. Emotional nicht und auch körperlich nicht, denn ich habe gerade eine Geburt durchlebt und den ganz normalen Wahnsinn, der dann mit dem Körper passiert.

Stefanie Gebers

Natascha Fengels musste zu ihrem Frauenarzt und später zum Hausarzt, um sich krankschreiben zu lassen. Bei der ersten Fehlgeburt habe sie lange nicht arbeiten können, beim zweiten Mal, sagt sie, sei sie zu früh wieder zur Arbeit gegangen.

Ich habe mir nicht die Zeit genommen, die ich gebraucht hätte.

Natascha Fengels

Hilfe für Paare, deren Kinder gestorben sind

Beide Frauen engagieren sich schon seit einiger Zeit beim Verein Sterneneltern Achim und helfen anderen Paaren, die ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben. Die Sterneneltern-Vereine kämpfen dafür, Frauen nach Fehlgeburten besser zu schützen, zum Beispiel durch einen gestaffelten Mutterschutz. Auch die Partner, die ja ebenfalls einen Verlust erlitten haben, dürfe man nicht vergessen, so die Sterneneltern. Die Idee beim gestaffelten Mutterschutz ist, dass alle Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Zeit der Erholung bekommen sollen. Je länger die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger soll auch der Mutterschutz sein.

Und er soll ein Angebot sein, betont die Münchener Autorin und PR-Beraterin Natascha Sagorski, die dazu eine Petition gestartet hat. Wenn es den Frauen gut tut, nach der Fehlgeburt schnell wieder zu arbeiten, sollen sie das tun dürfen.

Frauen reichen Verfassungsbeschwerde

Natascha Sagorskis Petition sei auf zwei Portalen insgesamt rund 70.000 Mal unterzeichnet worden, sagt sie. Und vor kurzem haben vier Frauen sogar eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie finden es ungerecht, dass Frauen, deren Kinder nach der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder die schwerer als 500 Gramm sind, Anrecht auf einen mehrwöchigen Mutterschutz haben. Frauen, denen das früher passiert oder deren verstorbene Kinder leichter sind, aber nicht.

Jede Frau, die eine Geburt durchlebt hat, habe auch das Recht, geschützt zu werden, sagt Stefanie Gebers von den Sterneneltern in Achim.

Viele sagen: 'Na ja, warum braucht die Mutter dann Mutterschutz, wenn das Kind gar nicht da ist?' Es geht ja nicht darum, dass man schön im Bett liegt, sondern es geht  darum, dass der Körper geschont wird.

Stefanie Gebers

Und auch die Seele. Denn heftiger als die körperlichen Folgen seien bei vielen Frauen die psychischen Folgen einer Fehlgeburt, sagt der Bremer Pränatalmediziner Dr. Armin Neumann. "Frauen sind nach einer Fehlgeburt in einer Ausnahmesituation, die es ihnen nicht erlaubt, ihre normalen Tätigkeiten wieder aufzunehmen. Und ich denke, dass man da auch einen gewissen Abstand benötigt, um wieder zum normalen Leben zurückzukehren", sagt Neumann.

Viele haben das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben

Zum Verlust des Kindes kommt bei vielen Frauen auch ein Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Das hat auch Stefanie Gebers in vielen Gesprächen erlebt. "Ich glaube, dieses Schuldgefühl ist da, davon kann sich keine Sterne-Mama freimachen. Ich habe zumindest noch nie eine kennengelernt."

Man hat immer das Gefühl: 'Habe ich vielleicht zu schwer getragen, oder habe ich etwas Falsches gegessen oder habe ich schief geatmet?' Es ist immer so – die Frage nach dem Warum.

Stefanie Gebers

Und dabei ist der Grund für eine Fehlgeburt in den allermeisten Fällen ein ganz natürlicher, erklärt Armin Neumann. Daran habe niemand Schuld: "Fehlgeburten sind durch die Entstehung des Lebens zu erklären. Wenn Ei und Samenzelle zusammen verschmelzen, kommt es häufig zu kleinen Unfällen. Bruchstücke gehen verloren oder sind verdoppelt. Das ist eh ein Wunder, dass in den meisten Fällen ein Leben entsteht, das keinerlei Problematiken zeigt."

Natascha Fengels und Stefanie Gebers behalten ihre Sternenkinder im Herzen. Denn auch wenn sie nicht in die Kita oder in die Schule kommen werden – es werden immer ihre Kinder bleiben.

Autorin

  • Claudia Scholz
    Claudia Scholz

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei Podcast, 14. Dezember 2022, 18 Uhr