Fragen & Antworten
Bremer Streit um aufgesetztes Parken geht in die nächste Runde

Das Parken auf Gehwegen ist verboten. Wirklich? Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung weicht Regeln zum aufgesetzten Parken auf. Gesorgt hat dafür Bremens Verkehrsressort.
Der Streit ums aufgesetzte Parken reißt nicht ab. Erst im Juni 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das teilweise Parken auf dem Gehweg verboten ist und dass die Stadt grundsätzlich dagegen vorgehen muss. Das Gericht räumte den Städten allerdings Ermessensspielraum dabei ein.
Dieser Spielraum aber könnte demnächst größer werden als vielfach angenommen. Denn der Bundesrat hat am 21. März auf Betreiben des SPD-geführten Bremer Verkehrsressorts eine Novelle der Straßenverkehrsordnung durchgewunken. Diese weicht die bisherige Regelung zum aufgesetzten Parken auf – sehr zum Missfallen etwa des Fußgängerschutzvereins "Fuß" und der Bremer Grünen. Die Grünen haben – Pikanterie am Rande – im Bundesrat offenbar versehentlich für die Novelle gestimmt.
Neue Klagen erwartet
Gleichwohl erwartet Ralph Saxe, verkehrspolitischer Sprecher der Bremer Grünen, eine Reihe neuer Gerichtsverfahren wegen des aufgesetzten Parkens. "Fuß" ruft in einer Mitteilung sogar direkt dazu auf, "jede Klagemöglichkeit gegen eine Park-Anordnung auf Gehwegen zu nutzen." Zu den Hintergründen:
Was konkret hat der Bundesrat an der bestehenden Straßenverkehrsordnung mit Blick auf das aufgesetzte Parken geändert?
Bislang stand dort unter "Parken auf Gehwegen": "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt."
Diese Regelung wird in der neuen Straßenverkehrsordnung um diesen Zusatz ergänzt: "Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände."
Aus Sicht von Aygün Kilincsoy, Sprecher des Bremer Verkehrsressorts, stellt die neue Formulierung sicher, "dass bei der Neuordnung des Parkens in den Quartieren die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt wird. Eine starre Vorgabe von Mindestbreiten wäre hingegen nicht sachgerecht."
Wieso ärgern sich Bremens Grüne so sehr über den neuen Text zum aufgesetzten Parken in der Straßenverkehrsordnung?
Ralph Saxe von den Bremer Grünen sieht darin den Versuch, "ein Gerichtsurteil mithilfe einer schwammigen Verordnung passend zu machen." Statt zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, wozu Verordnungen üblicherweise gedacht seien, sorge der neue Text für noch mehr Unsicherheit. Er werde dazu führen, dass wieder mehr Autofahrer in Bremen öfter aufgesetzt parken. "Für mich ist jetzt schon klar, dass es weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu dem Thema geben wird", fügt Saxe hinzu.
Der Passus zum aufgesetzten Parken sei zwischen einer Reihe anderer kleiner Novellen versteckt gewesen. Die SPD habe ihn den Grünen für die Abstimmung im Bundesrat mehr oder weniger untergejubelt. "Das war koalitionsintern kein feiner Zug", sagt Saxe.
Christian Dohle, Sprecher des Senats, möchte diesen Vorwurf nicht gelten lassen: "Bremens Abstimmungsverhalten im Bundesrat ist am Dienstag vor der Bundesratssitzung wie üblich per Senatsbeschluss festgelegt worden", so Dohle. Die entsprechende Senatsvorlage sei im Vorfeld mit allen das Thema betreffenden Ressorts abgestimmt gewesen, auch mit dem Umwelt- und dem Finanzressorts. Diese Ressorts werden von den Grünen geführt.
Wieso regt sich der Fußgängerschutzverein "Fuß" so sehr über den kleinen Zusatz in der Straßenverkehrsordnung zum aufgesetzten Parken auf?
"Fuß" wirft dem Bundesrat vor, das geltende Recht zu verschleiern, das Parken auf Gehwegen zumindest teilweise zu legalisieren. Die alte Verordnung, die das Parken auf Gehwegen verbiete, werde durch die neue Verordnung aufgeweicht.
Dabei habe die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen klar definiert, wie breit Fußwege sein müssten, damit dort auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen genügend Platz ist: nämlich 2,5 Meter jedenfalls in Stadtgebieten, in denen Haus an Haus grenzt. "Fuß" erwartet nicht nur viele Klagen infolge der neuen Verordnung zum Gehwegparken, sondern ruft sogar selbst dazu auf, gegen die neue Regelung vor Gericht vorzugehen: "Nach jetzigem Kenntnisstand erscheint es uns sinnvoll, gerade am Anfang gegen eine Park-Anordnung auf Gehwegen jede Klagemöglichkeit zu nutzen", teilt "Fuß"-Vorstand Roland Stimpel dazu mit.

Wann und wo darf man denn nun wie auf Gehwegen parken?
Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen verboten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Es ist dort erlaubt, wo ein entsprechendes Schild steht. Doch auch dort, wo das Schild steht, gilt die Erlaubnis zum aufgesetzten Parken nur für eine Straßenseite. Denn in Paragraf 12, Absatz 4a der Straßenverkehrsordnung steht: "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen."
Welche Alternativen gibt es in Bremen zum aufgesetzten Parken?
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. Juni 2024, 19:30 Uhr