Kurioser Prozess in Bremen: Kein Bußgeld für Papierflieger-Wurf
Kein Bußgeld im "Papierflieger-Prozess"
Eine Klimaaktivistin sollte 20 Euro Bußgeld zahlen, weil sie einen Papierflieger geworfen hatte. Dagegen legte sie Einspruch ein. Mit Erfolg.
Der "Tatort" war die Hochstraße vor dem Bremer Hauptbahnhof. Das Vergehen bestand darin, dass die junge Aktivistin Antonia an einer nicht angemeldeten Versammlung mit rund 400 Klimaaktivisten teilnahm, die am 20. Juli des vergangenen Sommers mehrere Straßen und eine Kreuzung beim Bahnhof blockierten. Die "Letzte Generation", die sich mittlerweile "Neue Generation" nennt, bezeichnete die Aktion als "ungehorsame Versammlung".
Freiwillig wollten die Klimaaktivisten nicht von der Straße gehen. Die Polizei erteilte Platzverweise. Für diese Situationen gibt es mobile Drucker. Einen solchen Ausdruck bekam auch die Frau, die aus dem Raum Göttingen nach Bremen gekommen war.
Verstoß gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz
Aus ihrem Platzverweis faltete sie einen Papierflieger und ließ ihn von der Hochstraße nach unten segeln. Aus Sicht der Behörden verstieß sie damit gegen die Paragraphen 28 und 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Einfach ausgedrückt: Antonia soll Abfall unsachgemäß entsorgt haben.
Die Folge: Sie bekam später einen Bußgeldbescheid über 20 Euro. Ausgestellt ausgerechnet von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, die vom Grundsatz her ähnliche Ziele wie die Demonstranten hat – wenn sie sie auch mit anderen Mitteln verfolgt. Sie sei fassungslos gewesen, wird die Aktivistin zitiert, dass die Bremer Justiz Menschen für das Werfen von Papierfliegern vor Gericht stelle, während die Erderwärmung über das 1,5-Grad-Ziel hinausgehe und Rekordschäden durch Extremwetter entstehen.
Nicht mehr zuständig für Entsorgung von "Müll"
Das Bußgeld wollte die Aktivistin nicht hinnehmen. Sie legte Einspruch ein. Eigentlich sollte das symbolisch gemeint sein, aber sie bekam Recht. Sie habe zwar eingeräumt den Papierflieger von der Hochstraße geworfen zu haben, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bremen. Aber sie sagte auch, sie habe gesehen, wie ihn unten jemand aufgehoben und gelesen habe.
Damit sei ihr nicht mehr nachzuweisen, dass sie den Papierflieger einfach weggeschmissen hat, so die Begründung der Richterin. Die Verantwortung für den "Müll" war auf eine andere Person übergegangen. Antonia habe darauf bauen können, dass diese Person die fachgerechte Entsorgung übernimmt. Und deshalb wurde der Bußgeldbescheid aufgehoben.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Nachmittag, 3. April 2025, 15:10 Uhr