LKA Niedersachsen will KI zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen
Die Ermittler erhoffen sich, mit Künstlicher Intelligenz im Internet effektiver nach Straftätern fahnden zu können. Bislang fehlt dazu die rechtliche Grundlage.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) fordert mehr Befugnisse: Die Behörde will mehr Künstliche Intelligenz bei Ermittlungen im Internet einsetzen. "Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können. Das heißt, im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten suchen zu dürfen", so Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries zum NDR.
Kommerzielle Anbieter könnten das Netz auf Basis von künstlicher Intelligenz mittlerweile durchforsten. Für de Vries soll so ein Einsatz von KI nun auch bei der Polizei möglich sein. Jahrelang hatte die Polizei etwa nach der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette gefahndet. Entdeckt wurde sie schließlich erst mit Hilfe eines Computerprogramms.
Innenministerin offen für Diskussion
Nach den aktuellen Plänen soll KI nur bei Verbrechen eingesetzt werden, nicht bei Vergehen – also nur dann, wenn mehr als ein Jahr Haft droht. Außerdem sollen die Programme von der Polizei selbst entwickelt werden, damit klar ist, wo die Daten herkommen und gespeichert werden, so der Vorschlag.
Offenbar prüft das niedersächsische Justizministerium nun, welche juristischen Änderungen notwendig wären. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, sie sei offen für die Diskussion. Es gehe nicht darum, anlasslos Millionen von unbescholtenen Bürgern zu scannen. Die niedersächsischen Grünen warfen allerdings die Frage auf, wo Millionen von legalen Daten herkommen sollen, mit der Polizei eigene Programme trainiert würden.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 02. August 2024, 12 Uhr