Bovenschulte fordert neuen Umgang mit der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse darf nur bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden. Aus Sicht von Bremens Regierungschef geht das nicht weit genug.
"Wir brauchen einen Umgang mit der Schuldenbremse, der Investitionen möglich und nicht unmöglich macht – und zwar in dem gebotenen Umfang", sagte Bovenschulte. Es sei verrückt, dass Investitionen für Projekte mit einer Lebensdauer von 50 Jahren aus den laufenden Einnahmen über wenige Jahre aufgebracht werden müssen.
Die Reform der Schuldenbremse müsse dringend vorangetrieben werden. "Aber ob das so kurzfristig funktioniert, da habe ich meine Fragezeichen." Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Laut Grundgesetz kann die Schuldenbremse im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Für das laufende Jahr war die Schuldenbremse kürzlich noch einmal ausgesetzt worden – zum vierten Mal in Folge. Insbesondere die FDP mit Finanzminister Christian Lindner ist bislang sehr zurückhaltend bei dem Thema. SPD und Grüne fordern hingegen eine umfassende Reform.
Bovenschulte machte klar, dass für konsumtive Ausgaben wie für Mieten, Büromaterial oder Personal seiner Ansicht nach keine dauerhaften Schulden aufgenommen werden dürften. "Das kann es ausnahmsweise mal in einer außergewöhnlichen Notlage geben, aber das darf auf gar keinen Fall zum Regelfall werden. Da liegt kein Segen drauf."
Stattdessen schlug Bovenschulte vor, Vermögen und hohe Einkommen künftig stärker zu besteuern. "Gerade in schwierigen Zeiten müssen starke Schultern mehr tragen und da ist bei sehr großen Vermögen und sehr hohen Einkommen durchaus noch Luft nach oben", sagte der 58-Jährige.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 25. Dezember 2023, 11 Uhr