Sie möchten wählen?
Und Sie haben die Regeln für die Teilnahme an der Wahl beachtet?
Dann bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Diese Wahlbenachrichtigung ist wichtig.
Sie möchten mehr über die Wahlbenachrichtigung wissen?
Sie möchten wählen?
Und Sie haben die Regeln für die Teilnahme an der Wahl beachtet?
Das heißt:
-
Sie sind deutscher Staats·bürger?
Das heißt:
Sie haben einen deutschen Pass?
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt?
-
Und Sie haben seit mindestens 3 Monaten den Haupt∙wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven?
Das heißt:
Sie haben eine Wohnung in Bremen oder Bremerhaven.
Oder Sie haben ein Haus in Bremen oder Bremerhaven.
Und Sie wohnen in der Wohnung.
Oder in dem Haus.
Diese Regeln sind Voraussetzung für eine Teilnahme an der Bürgerschafts·wahl.
Sie können die Fragen 1 bis 3 mit Ja beantworten?
Dann dürfen Sie wahrscheinlich bei der Bürgerschafts·wahl wählen.
Und dann bekommen Sie eine Wahl·benachrichtigung.
Die Wahl·benachrichtigung ist wichtig.
Sie bekommen die Wahl·benachrichtigung per Post.
In der Wahl·benachrichtigung steht:
Wann ist die Wahl?
Und wo kann ich wählen?
Der Ort von der Wahl heißt Wahl·lokal.
Das Wahl·lokal ist zum Beispiel oft ein Raum in einer Schule.
Oder ein Raum in einem öffentlichen Gebäude in Ihrer Nähe.
In der Wahl·benachrichtigung steht auch:
Wann ist das Wahl·lokal offen?
Und ist das Wahl·lokal barriere∙frei?
Barriere∙frei heißt zum Beispiel:
Kann ich mit einem Rollstuhl in das Wahl·lokal fahren?
Die Wahl·benachrichtigung bekommen Sie spätestens 3 Wochen vor dem Wahl·tag per Post.
Sie bekommen die Wahl·benachrichtigung nicht rechtzeitig?
Dann können Sie im Wahl·amt nach∙fragen.
In einem Wahl∙amt arbeiten Menschen.
Diese Menschen bereiten die Bürgerschafts·wahl vor.
Und diese Menschen können Ihre Fragen beantworten.
Im Wahl·amt können Sie zum Beispiel fragen:
Warum habe ich keine Wahl·benachrichtigung bekommen?
Das Wahl·amt kann Ihnen dann eine Wahl·benachrichtigung zuschicken.