Fragen & Antworten
Kampf dem Hundekot: Wieso Bremen nach Südtirol schielt
Südtirol verlangt DNA-Analysen für Hunde. So sollen Halter überführt werden, die den Kot der Tiere nicht beseitigen. Das Bremer Ordnungsamt findet das richtig, nur zu teuer. Noch.
Südtirol hat Hundekot den Kampf angesagt. Damit möglichst niemand mehr vor Ort jemals in einen der gefürchteten Haufen tritt, setzt die norditalienische Provinz seit Beginn des Jahres auf ein Gesetz, das alle Hundebesitzer dazu verpflichtet, einen DNA-Test für ihre Vierbeiner vorzulegen. Die entsprechenden Daten sammelt Südtirol in einer Datenbank. Die Idee dahinter: Mithilfe dieser Daten wollen die Behörden Hundehalter überführen, die den Kot ihrer Tiere nicht beseitigen.
Im Bremer Ordnungsamt verfolgt man die Entwicklung "sehr aufmerksam", wie ein Sprecher mitteilt. Auch hier hätten die Fachdienststellen bereits überlegt, DNA-basierte Testungen für Hunde beziehungsweise für Hundekot einzuführen. Letztlich habe man sich aus Kostengründen jedoch dagegen entschieden. Der Sprecher schließt jedoch nicht aus, dass Bremen die Lage neu bewerten wird, wenn es gelingt, die Kosten der Analysen zu senken. Was sich sonst noch zu Hundekot auf Bremens Straßen zu wissen lohnt:
Welche Strafe erwartet Hundebesitzer im Land Bremen, wenn sie die Haufen ihres Vierbeiners nicht beseitigen und dabei erwischt werden?
50 Euro in Bremen, wie das Innenressort mitteilt, und mindestens 35 Euro in Bremerhaven, wie der Magistrat mitteilt. Für Wiederholungstäter wird es allerdings teurer. In Bremen beträgt die Strafe im Wiederholungsfall 100 Euro. In Bremerhaven hänge sie vom Einzelfall ab, teilt der Magistrat mit. Sie liege allerdings auf jeden Fall im dreistelligen Bereich.
Wieviele Hundehalter sind in den letzten Jahren im Land Bremen tatsächlich erwischt und zu einer Strafe verdonnert worden, weil sie den Kot ihres Hundes nicht beseitigt haben?
Nicht viele. In der Stadt Bremen ging es seit 2017 jeweils fast immer um weniger als zehn Fälle pro Jahr. Nur voriges Jahr waren es 15. In Bremerhaven waren es vergangenes Jahr neun.
Wer kontrolliert die Verstöße auf welche Weise, und wo werden sie gemeldet?
Das ist Sache des Außendienstes der Ordnungsämter auf den Streifgängen. Stellen die Kräfte des Ordnungsdienstes einen entsprechenden Verstoß fest, so belehren sie den Missetäter, erheben das Verwarngeld und erstatten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, teilt das Innenressort mit. Dazu müssen sie die Tat allerdings unmittelbar feststellen. Allein das Auffinden von Hinterlassenschaften reicht hierzu nicht.
"Lokale Problemschwerpunkte" könnten in Bremen dem Allgemeinen Ordnungsdienst gemeldet werden, so ein Sprecher des Innenressorts. Daraufhin könne der Ordnungsdienst verstärkte Vor-Ort-Kontrollen einplanen. In Bremen kann man sich hierzu per Email unter der Adresse "ordnungsdienst@ordnungsamt.bremen.de" an das Amt wenden, in Bremerhaven kann man Verstöße der Bußgeldstelle melden. Die Email-Adresse lautet bussgeldstelle@magistrat.bremerhaven.de.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Läuft, 23. Januar 2024, 15:15 Uhr