"Ausländer raus"-Rufe in Löningen: Gericht sieht keine Volksverhetzung
Zwei Jugendliche sollen bei einem Schützenfest einen rassistischen Text gesungen haben. Vor Gericht müssen sie sich allerdings nicht verantworten.
Die Jugendlichen sollen im Mai auf einem Schützenfest im Landkreis Cloppenburg auf die Melodie des Lieds "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" skandiert haben. Die Worte allein erfüllen laut zuständiger Jugendrichterin nicht den Tatbestand zur Volksverhetzung.
Dies wäre ihrer Auffassung nach nur der Fall, wenn zum Beispiel bedrohliches Auftreten oder eine Bezugnahme auf den Nationalsozialismus dazukommt. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg kann die Staatsanwaltschaft Oldenburg noch Beschwerde einlegen.
Zeugen zeigten den Vorfall an
Der Fall wurde öffentlich bekannt, weil Ausschnitte des Gesangs in einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden. Die Berichterstattung darüber fand bundesweite Beachtung. Zeugen zeigten den Vorfall bei der Polizei an.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg klagte daraufhin zwei Jugendliche wegen Volksverhetzung an. Gegen drei weitere Beschuldigte stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, weil ihnen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass sie ebenfalls volksverhetzende Parolen gerufen hatten, wie es hieß.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 2. Oktober 2024, 10 Uhr