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Was wir über die Zustände an der Grundschule Stader Straße wissen

Vorwürfe gegen Rektorin: Was ist los an der Grundschule Stader Straße?

Bild: Radio Bremen

Eltern fordern die Absetzung der Schulrektorin. Ihr autoritäre Stil belaste demnach das Arbeits- und Lernklima. Ob das stimmt, prüft jetzt die Schulaufsicht.

Was sind die Vorwürfe?

Am Montag hatte der "Weser-Kurier" über mutmaßliche Missstände in der Schule berichtet. Der Schulleitung werden in einem offenen Brief von Eltern, Personal und Schülern autoritäre Methoden vorgeworfen. Deshalb wird in dem Brief die Absetzung der Schulleitung gefordert. Recherchen von buten un binnen zeigen: In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder ähnliche Vorwürfe gegen die Schulleitung. Was sich von den Vorwürfen nachweisen lässt und ob Maßnahmen wirklich verboten sind, ist allerdings noch unklar.

Was sagt die Schule dazu?

Die Schule reagierte mit einem Elternbrief, indem sich das Kollegium fassungslos von der Berichterstattung zeigte. "Wir stehen geschlossen als Kollegium hinter unserer Schulleitung, die wir als sehr unterstützend erleben." Die Leitung nehme Probleme ernst, die an sie herangetragen werden, hieß es weiter.

Was sagt die Bildungsbehörde?

Man wolle die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer und der Betroffenen wahren, erklärte Bildungsstaatsrat Torsten Klieme gegenüber buten un binnen. Die Vorwürfe über Demütigungen prüfe jetzt die Schulaufsicht. Es gelte, mit den betroffenen Eltern, der Schulleitung und dem Kollegium zu sprechen, so Klieme. Sofortmaßnahmen an der Schule schloss er aus: Im Moment halte es die Behörde für gewährleistet, dass an der Stader Straße die Kinder sicher aufgehoben seien.

Laut Bildungsbehörde hatte es bereits 2023 zwei Beschwerden über Personal an der Schule gegeben, in einem Fall habe das Kind die Klasse gewechselt, in dem anderen sei das Kind jetzt auf einer anderen Schule.

Welche Sanktionen dürfen Lehrkräfte verhängen?

Im Bremischen Schulgesetz gibt es im Kapitel "Rechte der Schülerin und des Schülers" mehrere Paragrafen, die sich mit dem Thema Ordnungsmaßnahmen widmen. Demnach dürfen Ordnungsmaßnahmen nur getroffen werden, "wenn dies zur Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von beteiligten Personen erforderlich ist".

In Betracht kommen Aufgaben, "die geeignet sind, den Schüler oder die Schülerin das eigene Fehlverhalten erkennen zu lassen", der Ausschluss vom Unterricht oder von Klassen- und Schulveranstaltungen, ein schriftlicher Verweis, die Überweisung in eine parallele Klasse oder die Überweisung an eine andere Schule. Darüber hinaus haben Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 30. Oktober 2024, 19:30 Uhr