Während des Freimarkts sind Waffen im Bremer Hauptbahnhof verboten
Auch Messer jeglicher Art sind ab Freitag zu bestimmten Zeiten im Bahnhof verboten. Die Bundespolizei will die Einhaltung der Regeln konsequent überwachen.
Neben Waffen und Messern aller Art sind auch andere möglicherweise gefährliche Gegenstände verboten, teilt die Bundespolizei mit. Damit sind zum Beispiel Baseballschläger, Teppichmesser und Tierabwehrspray gemeint.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen für Menschen, die einen berechtigten Grund für die Mitnahme des jeweiligen Gegenstands haben. Das sind zum Beispiel Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten oder Gastronomiebetrieben sowie Handwerker.
Gewalttaten und Alkoholkonsum als Grund
Gelten sollen die Regeln, die in einer Allgemeinverfügung festgehalten sind, vom 18. Oktober bis zum 3. November, und zwar freitags und samstags von 14 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Morgen. An den anderen Tagen der Woche beginnt das Verbot ebenfalls um 14 Uhr, endet aber um 1 Uhr nachts.
Hintergrund für das Verbot ist laut Bundespolizei, dass Körperverletzungen durch zum Beispiel Waffen in der Polizeiarbeit "deutlich wahrnehmbar" sind. Das Verbot solle so für Sicherheit sorgen, vor allem auch während des Freimarkts. In dieser Zeit werde mehr Alkohol getrunken, wodurch das Risiko für Streitigkeiten und Gewaltdelikte steige.
Geldstrafe bei Uneinsichtigkeit
Wer sich nicht an das Verbot hält, kann des Bahnhofs verwiesen werden und muss damit rechnen, nicht mit den Bahnen fahren zu dürfen. Laut der Mitteilung der Bundespolizei ist außerdem eine Geldstrafe möglich, wenn jemand nicht einsichtig ist.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 15. Oktober 2024, 16 Uhr