Osterfeuer trotz Dürre? Was Bremerinnen und Bremer beachten müssen

Aus der Ferne ist zu sehen, wie ein Osterfeuer unter großer Rauchentwicklung abbrennt.

Die Feuerwehr rät: Was es bei Osterfeuern zu beachten gilt

Bild: dpa | Vincent Jannink

In Bremen und Niedersachsen können die Osterfeuer wie geplant stattfinden. Doch angesichts der zurückliegenden regenarmen Wochen mahnen die Behörden zur Wachsamkeit.

Trotz langer Trockenheit in den vergangenen Wochen können die genehmigten Osterfeuer im Land Bremen wie geplant stattfinden. "Da es geregnet hat und auch weiterer Regen angekündigt ist, hat sich die Situation entspannt", sagte der Sprecher der Bremer Innenbehörde, René Möller, zu buten un binnen. "Die Osterfeuer können wie bereits genehmigt durchgeführt werden." Das Ordnungsamt stehe aber weiter in engem Austausch mit der Bremer Feuerwehr.

In Bremen und dem direkten Umland ist die Waldbrandgefahr laut Deutschem Wetterdienst (DWD) aktuell sehr gering. Etwas anders ist die Situation in anderen Teilen Niedersachsen. Zwar soll die Waldbrandgefahr zum Wochenende in allen Teilen Niedersachsens sinken. Dennoch warnt Knut Sierk, Leiter der Waldbrandzentrale in Lüneburg: "Ich hoffe auf Entspannung, aber vor großen Osterfeuern sollte das Risiko für Wald und Umwelt genau abgewogen werden." Generelle Absagen gibt es aber auch hier nicht.

Ich befürchte Schlimmstes, es kommt nicht viel runter.

Knut Sierk, Leiter der Waldbrandzentrale in Lüneburg

1 Veranstalter sind verantwortlich

Das Bremer Innenressort appelliert an die Veranstalter von Osterfeuern, ihre Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht ernst zu nehmen. "Dazu gehört auch, während der Veranstaltung insbesondere auf die Windrichtung und den Funkenflug zu achten sowie am Ende der Veranstaltung auf das vollständige Ablöschen des Feuers", sagt Behördensprecher Möller.

Ein privates Osterfeuer muss angemeldet werden – und zwar mit 14 Tagen Vorlauf. Muss die Feuerwehr zu einem unangemeldeten Feuer ausrücken, ist der Einsatz gebührenpflichtig.

Laut Bremer Feuerwehr dürfen Osterfeuer nur in einem Abstand von mindestens 200 Meter zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen entzündet werden. Der gleiche Abstand gilt zu verkehrsreichen Straßen und Bahnstrecken.

2 Rücksicht auf Tiere

Die Feuerwehr rät dazu, das Osterfeuer erst kurz vor dem Entzünden aufzuschichten. Der Grund: Unter Holz und Grünschnitt können sich Tiere verstecken.

Nabu und Feuerwehr raten dazu, den Haufen unbedingt kurz vor dem Anzünden umzuschichten oder das Brennmaterial erst am selben Tag aufzuschichten. Wichtig dabei: locker schichten, das macht den Haufen für die Tiere als Versteck unattraktiver.

3 Rücksicht auf Menschen

Wo Feuer ist, ist auch Rauch – allerdings sollte der sich in Grenzen halten. Neben den Abständen zu Straßen und Bahnstrecken gilt laut Feuerwehr auch: Besteht eine Belästigung anderer durch die Rauchentwicklung, ist das Osterfeuer sofort zu löschen. Gleiches gilt, wenn Gefahr besteht durch Trockenheit, Funkenflug, Wärmestrahlung oder Wind. Außerdem dürfen die Feuer nur am Ostersamstag und am Ostersonntag zwischen 19 bis 24 Uhr brennen. Danach müssen sie komplett gelöscht werden.

4 Nur unbehandeltes Holz

Verbrannt werden dürfen laut Feuerwehr nur unbehandelte Hölzer, Zweige, Äste oder trockene Sträucher. Lackierte Bretter, Möbel, Plastik oder Hausmüll gehören nicht ins Feuer. Beim Verbrennen dieser Stoffe entstehen giftige Gase, die sowohl Mensch als auch Umwelt gefährden.

5 Keine Brandbeschleuniger

Das Feuer sollte nicht mit flüssigem Brandbeschleuniger angezündet werden, schreibt die Bremer Feuerwehr. Stattdessen können lieber trockene Gräser oder kleine Zweige genutzt werden. Auch Grillanzünder sind erlaubt.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 17. April 2025, 14 Uhr