Bremer Senat soll AfD-Verbot auf Bundesebene voranbringen

Ein Flyer der AfD liegt zerknüllt in einem Mülleimer.

Bremer Regierungsfraktionen streben Verbotsverfahren gegen AfD an

Bild: dpa | Thomas Trutschel

Die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft haben einen Antrag gestellt. Am Dienstag soll das Parlament den Senat beauftragen, Bundesregierung und Bundesrat zu aktivieren.

Der Bremer Senat soll im Bund auf ein AfD-Verbotsverfahren hinwirken. Das fordern SPD, Grüne und Linke in einem gemeinsamen Bürgerschaftsantrag. Demnach soll der Senat entsprechend auf die neue Bundesregierung einwirken. Parallel soll Bremen im Bundesrat – in Absprache mit anderen Bundesländern – eine zusätzliche Verbotsinitiative starten. Am Dienstag soll die Bürgerschaft über den Antrag entscheiden.

Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, dass es irgendwann zu spät dafür ist.

Mustafa Güngör, SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bürgerschaft

Hintergrund ist die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. "Spätestens jetzt wissen wir gesichert, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht. Unsere Koalition in Bremen lässt deshalb nicht locker und drängt weiter auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör.

AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Die Bremer Regierungsfraktionen hatten den Senat bereits im vergangenen Frühjahr zum Handeln aufgefordert. Damals sollte sich der Senat dafür einsetzen, dass der Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD anlegt. Auf der Basis sollte über ein mögliches Verbotsverfahren entschieden werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag mitgeteilt, die AfD fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die Partei reichte daraufhin am Montag Klage gegen das Bundesamt ein. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, sagte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. Ein Gerichtssprecher bestätigte das. Zum weiteren Verlauf konnte er keine Angaben machen.

Parteienverbot nur in Karlsruhe möglich

Eine Partei verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können ein solches Verfahren der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat. Der betroffenen Partei müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

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Bild: Radio Bremen

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 5. Mai 2025, 15 Uhr